Voraussetzung für eine logopädische Therapie ist immer eine gültige Heilmittelverordnung. Diese kann beim Vorliegen einer entsprechenden Symptomatik von bestimmten Fachärzt:innen, wie z. B. HNO-Ärzt:innen, Kieferorthopäd:innen, Neurolog:innen oder auch Kinderärzt:innen ausgestellt werden. Bitte bringen Sie diese unbedingt zu Ihrem ersten Termin mit.
Logopädie gehört zur medizinischen Grundversorgung. Die Kosten werden von den gesetzlichen sowie den privaten Krankenkassen übernommen. Gesetzlich Versicherte sind ab dem 18. Lebensjahr zuzahlungspflichtig, sofern hierzu kein Befreiungsausweis der Krankenkasse vorliegt. Der Eigenanteil pro Verordnung beträgt 10 € gesetzliche Zuzahlungsgebühr sowie 10% vom Verordnungswert. Die Kostenübernahme der privaten Krankenkassen hängt vom individuell gewählten Versicherungstarif ab.
Bei einem ersten Termin in unserer Praxis erfolgt ein logopädisches Anamnesegespräch, sowie eine ausführliche Diagnostik, die uns als Grundlage für die weitere Therapieplanung dient. Nach Möglichkeit erhalten Sie eine erste Einschätzung sowie einen orientierenden Ausblick auf die geplante Behandlung.
In der Regel findet die logopädische Behandlung 1 bis 2 mal wöchentlich mit einer Dauer von meist 45 Minuten statt.
Gerne bieten wir bei Bedarf und entsprechender Verordnung durch den Arzt Hausbesuche an.
Für den Therapieerfolg ist eine regelmäßige Behandlung von großer Bedeutung. Wenn Sie einen geplanten Termin absagen möchten, bitten wir Sie, uns spätestens 24 Stunden davor telefonisch oder per Email Bescheid zu geben. So haben wir die Möglichkeit, Termine nachzubesetzen und unsere Wartezeiten so gering wie möglich zu halten.